Drachenstein-Urkunde

Erstaunliches 500-Jahre-Jubiläum

Bei ihren täglichen Recherchearbeiten stiess eine Museumsmitarbeiterin des Museums Luzern auf eine sonderbare Urkunde. Diese anerkennt die Echtheit und die Wundertätigkeit des Drachensteins. Die Urkunde datiert auf den 13. November 1523.
Der Drachenstein selber ist seit 1929 im Besitz des Kantons Luzern.

Das Jubiläumsdatum fiel erst beim zweiten Hinsehen auf. Das Museum Luzern freut sich sehr über diese Wiederentdeckung und stellt in Kürze eine Replik der Urkunde aus.

Heilsversprechen
Was tat man vor 500 Jahren, wenn keine Medizin mehr nützte, man bei den Ärzten als austherapiert galt und einem schon die letzte Ölung angeboten wurde? Eine Möglichkeit blieb den Menschen rund um Luzern noch. Gemäss der Urkunde von 1523 war dann Wundarzt Martin Schriber mit seinem Drachenstein der Mann der Stunde. Der Schulheiss und der Rat von Luzern bürgten Kraft ihres Amtes für die Wunderheilkraft des Drachensteins.

Wie wurden die Heilungen durchgeführt
Der «Schaden» etwa am Bein oder Arm der erkrankten Personen wurde jeweils mit dem Drachenstein überstrichen oder der Stein darauf gebunden. Innerhalb von Stunden oder über Nacht zog der Stein das Gift aus dem besagten Körperteil und die damit behandelten Personen waren laut Urkunde genesen. Die Heilungen geschahen in Fällen von Pest und an Blutruhr. Sogar ein einjähriges Kind genas über Nacht durch das Anbinden des Steins an seinen blossen Leib.

Drachenstein bis heute rätselhaft
Neben der ungelösten Frage nach der genauen Herkunft des Steines bleibt der Grund für das Zertifikat des Schultheiss` und Rats von Luzern offen. Vielleicht diente die Urkunde in erster Linie dem Wundarzt Martin Schriber, um seine Bekanntheit oder den Wert des Steines zu steigern. Die Urkunde zeugt aber auf jeden Fall vom hohen Stellenwert, den der sagenumwobene Drachenstein für die Gesellschaft gehabt haben muss.

 

Abbildung im Besitz der ZHB Luzern Sondersammlungen